Deckbedingungen
Alle Stuteneigentümer, die für ihre Stuten unsere Hengste benutzen bzw. ihre Stuten auf unserer Deckstation besamen lassen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen wie folgt:
Die Decksaison beginnt am 01.02. und endet am 30.09. jeden Jahres.
Ihre Samenbestellung wird nur telefonisch bis 10.00 Uhr angenommen!
Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
- gewünschter Hengst
- Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
- Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
- genaue Versandanschrift
- Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Alter)
- Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen!
Die Deckkosten setzen sich aus Besamungsgeld und
Trächtigkeitspauschale zusammen.
Das Besamungsgeld ist bei der ersten Besamung
fällig und
gilt für maximal drei
Besamungsversuche. Sollte
eine
Aufnahme
bereits vor der
zweiten oder dritten
Besamung vorliegen,
so
hat der
Vertragspartner keinen
Anspruch auf
weitere
Besamungen
beziehungsweise auf
Herausgabe der übrigen
Besamungsportionen.
Bei Aufnahme der Stute ist eine Trächtigkeitspauschale zu entrichten, welche sofort fällig wird. Diese ist spätestens bei Abholung der tragenden Stute von der Deckstation zu begleichen.
Zwischen dem 75. und 90. Trächtigkeitstag hat der Vertragspartner eine zweite Trächtigkeitsuntersuchung auf dessen Kosten vornehmen zu lassen. Für den Fall einer Resorption innerhalb dieses Zeitraums hat dies der Vertragspartner der Deckstation umgehend, und zwar bis spätestens dem 91. Trächtigkeitstag mittels Bescheinigung des Tierarztes zu melden - daraufhin wird die Trächtigkeitspauschale rückerstattet. Sollte eine Meldung erst nach dem 91. Trächtigkeitstag erfolgen wird die Trächtigkeitspauschale nicht mehr rückerstattet.
Bei Stuten, die nach dem 01.09 des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, besteht im Folgejahr die Möglichkeit der Durchführung der noch zustehenden Besamungsversuche (zweiter und dritter Besamungsversuch). Beachten Sie bitte, dass auch hier eine tierärztliche Bescheinigung bis spätestens zum 91. Tag nach der Besamung vorliegen muss. Sollte diese Frist nicht gewahrt werden, hat der Vertragspartner keine Möglichkeit auf Wahrnehmung auf weitere Besamungsversuche.
Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
Bei stark frequentierten Hengsten weisen wir darauf hin, dass die Stuten vorrangig auf Station besamt werden.
Für die Unterbringung der Stuten stehen Boxen und Weiden zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt EUR 5,00 (exkl. MwSt.), für Stuten mit Fohlen EUR 7,00 (exkl. MwSt.). Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
Der Eigentümer der Stute erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf unser Stationstierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern die Deckstation dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden durch den Vertragstierarzt gesondert in Rechnung gestellt.
Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Tupferproben sind erforderlich, außer bei 3j. Maidenstuten und Fohlenstuten.

